Mitgliederversammlung 2016
Einladung
zur Mitgliederversammlung
TuS Unterlüß e.V.
am Freitag, 04. März 2016 um 19.30 Uhr
Hiermit lädt der Vorstand alle Vereinsmitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung im Saal des Sport- und Freizeitzentrums „Zum Lüßwald“ ein.
Tagesordnung
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Grußworte der Gäste
- Berichte der Abteilungsleiter/innen (liegen als Tischvorlage aus)
- Ehrungen Kinder / Jugendliche und Erwachsene
- Geschäftsbericht des Vorstandes
- Kassenbericht des Schatzmeisters und Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Bestätigung der Spartenleiter durch die Versammlung
- Information und Abstimmung zur Amtszeit
- Wahl des/der 1.Vorsitzenden
- Wahl des/der 2. Vorsitzenden
- Wahl Schatzmeister/in
- Wahl Schriftführer/in
- Weitere Vorstandswahlen
- Mitgliedswart
- Sozialwart
- Beisitzer
- Beisitzer
- Hauptsportwart
16. Wahl der Mitglieder des Disziplinarausschusses
17. Wahl der Kassenprüfer/innen
18. Behandlung schriftlicher Anträge
19. Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich beim 2. Vorsitzenden
(Marko Liebing, Kiefernstrasse 8, 29345 Unterlüß)einzureichen.
Für den Vorstand
Marko Liebing
2.Vorsitzender
Sicherlich werden sich einige fragen, wieso Vorstandswahlen auf der Tagesordnung stehen.
Das hat folgenden Hintergrund:
Zur Mitgliederversammlung 2015 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Im laufenden Geschäftsjahr ist zunächst der 1. Vorsitzende und später der Hauptsportwart zurückgetreten. Für beide Posten konnten bis heute keine Kandidaten gefunden werden. Der Hauptsportwart kann zu jederzeit durch den Gesamtvorstand nachbesetzt werden, da er nicht beim Amtsgericht eingetragen ist bzw. wird. Anders verhält sich dies beim 1.Vorsitzenden. Sollte sich bis zur Mitgliederversammlung ein Kandidat für den 1. Vorsitzenden finden, muss dieser durch die Versammlung gewählt werden. Dazu wird es den Antrag durch den Vorstand geben, dass „nur“ bis zum Ablauf der 2015 gewählten Amtszeit der Vorstand ergänzt wird, also um 2 Jahre bis März 2018.
Wird dieser durch die Versammlung nicht genehmigt, wird nur der 1. Vorsitzende neu gewählt. Dies bedeutet, dass der 1. Vorsitzende in Zukunft nicht dem gleichen Wahlturnus hat, wie der restliche Vorstand. Eine weitere Möglichkeit wäre, der komplette Vorstand tritt zurück und wird neu gewählt um einen einheitlichen Wahlrhythmus zu behalten.
Der Vorstand