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§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(3) Der Verein besteht aus: a) ordentlichen Mitgliedern b) jugendlichen Mitgliedern c) Ehrenmitgliedern. |
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(3) Der Verein besteht aus: a) ordentlichen Mitgliedern b) jugendlichen Mitgliedern c) Ehrenmitgliedern d) fördernde Mitglieder |
§6 Pflichten der Mitglieder
(1)-3 die durch Beschluss der Mitglieder-Versammlung festgelegten Beiträge auch im Einzugsverfahren zu entrichten |
§6 Pflichten der Mitglieder
(1)-3 Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge ausschließlich im Einzugsverfahren zu entrichten. |
§7 Beendigung der Mitgliedschaft
(2) Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
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§7 Beendigung der Mitgliedschaft
(2) Der Austritt ist jederzeit zum Ende eines Quartals möglich. |
§10 Einberufung der Mitgliedschaft
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden des Vereins. Sie geschieht in Form einer Veröffentlichung in der Tageszeitung.
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§10 Einberufung der Mitgliedschaft
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden des Vereins. Sie geschieht in Form einer Veröffentlichung in den „Mitteilungen des Ortes Unterlüß der Gemeinde Südheide“.
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§ 12 Vorstand
a) dem Vorstand c) der Schatzmeister des Vereins d) der Schriftführer des Vereins.
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§ 12 Vorstand
a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden in Personalunion mit dem Amt des Schriftführers c) dem Schatzmeister
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§21 Nicht vorhanden | § 21 Aufwandentschädigung
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes können für ihre Tätigkeit eine Aufwandentschädigung erhalten. Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Sie darf die max. Ehrenamtspauschale für Vorstandsmitglieder im gemeinnützigen Verein nicht überschreiten.
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