Corona und kein Ende!
Mitgliederversammlung:
Unsere Mitgliederversammlung wird erneut verschoben. Geplant war sie für den 24. September, aber der Indexwert liegt deutlich über 50. Unter diesen Umständen ist für ungeimpfte Personen einfach ein zu hohes Risiko. Selbst wenn der immense Aufwand nach 3G-Regeln noch zu stemmen wäre, müssten eigentlich die Ungeimpften vor den Geimpften geschützt werden. Die Verantwortung will ich nicht tragen, nicht wegen einer Mitgliederversammlung. Wir sind ein Sportverein.
Halle, Schwimmbad, Bürgerhaus:
Auch hier gilt, solange der Index über 50 liegt, die 3G-Regel. D.h. Gemäß aktueller Niedersächsischer Corona-Verordnung sind folgende Maßnahmen zwingend, und sie müssen vom Veranstalter durchgeführt, bzw. sichergestellt, werden:
1. Es müssen Corona-Konzepte vorliegen
2. Es müssen Corona-Anwesenheitslisten mit Name, Adresse, Tel-Nr. geführt werden
3. Es muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden
4.Die 3G-Regel muss vom Übungsleiter überprüft werden
5.Duschen und Umkleiden sind unbeschränkt frei
Die Überprüfung ist jetzt keine Schikane seitens des TuS oder der Übungsleiter. Der Gesetzgeber hat dieses Vorgehen explizit in die Verordnung reingeschrieben. Zur praktischen Durchführung:
Zur ersten Übungseinheit/Training legen alle Geimpften ihren Impfausweis (Impf-App), alle Genesenen ihre ärztliche Bescheinigung, alle Schüler ihre Schülerausweise/Schulbescheinigungen vor. Das wird in die Corona-Listen der Übungsleiter übertragen. Für alle anderen gilt: es müssen Zertifikate vorliegen:
a) ein PCR-Test nicht älter als 48h
b) ein poc-Test („Schnelltest“ bei Arzt/Apotheker/Betrieb …) nicht älter als 24h
c) ein Selbsttest, unter Aufsicht des Übungsleiters.
Jedem Ungeimpften muss klar sein, das diese Regelungen für ihn nur eine Scheinsicherheit darstellen. Mit negativem Test ist er zwar nicht mehr der Gefährder, aber der Gefährdete. Deswegen lasse ich auch vorerst keine Zuschauer zu. Wie ist dieses zu handhaben sind, wie kann das überprüft werden kann, wer soll das machen?
Wir versuchen, allen Sportwilligen so weit wie möglich Ihren Sport anzubieten. Eine Sicherheitsgarantie kann es aber nicht geben. Hier können wir nur an die Eigenverantwortung der Sporttreibenden appellieren. Wer Sicherheit haben will, muss leider zu Hause bleiben. Ebenso diejenigen, die sich nicht an die von der Verordnung vorgegebenen Bestimmungen halten wollen, müssen wir nach Hause schicken. Verstöße gegen die Verordnung (dazu zählt auch die Überprüfungspflicht der 3G-Regel) können mit bis zu 25.000€ bestraft werden.
Sport im Freien, Stadion, etc.
Hier ist die Lage entspannter. Die 3G-Regel entfällt. Es werden aber weiterhin Corona-Anwesenheitslisten geführt.
Thomas Heitmann